Allgemeine Akkreditierungsregeln für Journalisten auf Messen in Deutschland
Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
| 1. | Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug. | ||||||||||||||||||||||||||||
| 2. | Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe. | ||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
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Im Übrigen behält sich der Messeveranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Download Akkreditierungsrichtlinien (PDF-Datei, 27KB)
Download Akkreditierungsrichtlinien italienisch (PDF-Datei, 24 KB)
Download Akkreditierungsrichtlinien französisch (PDF-Datei, 25 KB)
Download Akkreditierungsrichtlinien spanisch (PDF-Datei, 24 KB)












